Die Wachau ist Österreichs neuestes und damit fünfzehntes DAC-Weinbaugebiet.
Die DAC-Weine werden in drei Stufen unterteilt: Gebietswein, Ortswein, Riedenwein. Eine Besonderheit: Auf allen Ebenen verpflichten sich die Winzer zur Handlese.
Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsortenvielfalt erhalten, denn zulässig sind 17 weiße und auch rote Rebsorten von Grünem Veltliner und Riesling über Muskateller und Sauvignon Blanc bis zu Pinot Noir und St. Laurent. Auch Gemischter Satz und Cuvées sind möglich. Diese Weine tragen den Namen des Gebiets in Verbindung mit „DAC“ auf dem Etikett.
Ortsweine gewinnen in der heimischen Herkunftslandschaft generell an Bedeutung, auch die Wachau sieht in ihrer DAC-Verordnung 22 geschützte Ortsangaben vor.
Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine. Dafür erlaubt sind die renommiertesten Wachauer Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling aus 157 definierten Lagen.
Zur Info:
Districtus Austriae Controllatus (DAC) bezeichnet die gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Man hat somit einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden.
Districtus Austriae Controllatus (DAC) bezeichnet die gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Man hat somit einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden.